Die Sammlung des Hauses der Europäischen Geschichte enthält eine Vielzahl historischer Objekte, darunter Kunstwerke, politische Dokumente und Propaganda, Alltagsgegenstände und Souvenirs der Vergangenheit. Die Online-Sammlung ist eine fortlaufende Arbeit. Wir fügen regelmäßig weitere Objekte hinzu, schauen Sie also zurück und folgen Sie uns in den sozialen Medien, um die neuesten Zusätze zu finden.
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Bildanfragen
Bilder von Objekten aus der Sammlung des Hauses der europäischen Geschichte können historia
europarl [dot] europa [dot] eu (per E-Mail angefordert werden.) Bitte beachten Sie, dass das Museum nicht das Urheberrecht an allen Objekten besitzt und daher in einigen Fällen vom Antragsteller mit dem entsprechenden Rechteinhaber abgeklärt werden muss. Die Fotografie der Museumssammlung ist noch nicht abgeschlossen. Jede neue Fotografie erfordert mindestens sechs Wochen. Bei Fragen zu Objekten in der Sammlung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Wie kann ich Darlehen aufnehmen?
Die Leihgabe von Objekten aus der Sammlung des Hauses der Europäischen Geschichte an Museen und andere Einrichtungen des Kulturerbes in ganz Europa und darüber hinaus trägt dazu bei, das Verständnis für die europäische Geschichte und Integration zu verbessern. Wenn Sie beim Haus der Europäischen Geschichte Leihgaben machen möchten, befolgen Sie bitte das nachstehende Verfahren.
Kreditantragsverfahren
Förmliche Leihanträge sollten zunächst historia
europarl [dot] europa [dot] eu (per E-Mail) an die Museumsdirektorin, Dr. Constanze Itzel, Referatsleiterin, Generaldirektorin für Kommunikation, Direktion Besucher, Haus der Europäischen Geschichte, gerichtet werden. Ersuchen sollten so früh wie möglich gestellt werden. Das Haus der europäischen Geschichte fordert eine Frist von mindestens neun Monaten, um ausreichend Zeit für den Abschluss des Leihverfahrens und alle erforderlichen Vorbereitungs- oder Erhaltungsarbeiten an dem Objekt zu gewährleisten.
Bitte stellen Sie sicher, dass der Darlehensantrag folgende Angaben enthält:
- Objektnummer und Titel
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des kreditnehmenden Instituts sowie Kontaktdaten der für den Kredit verantwortlichen Person.
- Kurze Darstellung der Beweggründe für den Darlehensantrag
- Falls für eine Ausstellung bestimmt, den Umfang der Ausstellung und Angaben zum Veranstaltungsort/zu den Veranstaltungsorten
- Vorgeschlagene Ausstellungstermine pro Veranstaltungsort; sofern zutreffend
- Vorgeschlagenes Anfangs- und Enddatum des Darlehens
- Einen Bericht über die Einrichtungen für die Orte, an denen das Objekt ausgestellt wird
Das Haus der europäischen Geschichte wird sich bemühen, den Eingang eines Darlehensantrags innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Der Darlehensausschuss des Hauses der europäischen Geschichte tritt ad hoc zusammen, um Darlehensverträge zu überprüfen. Nach der Sitzung des Ausschusses teilt er die Entscheidung dem potenziellen Kreditnehmer mit. Der Ausschuss kann vom potenziellen Kreditnehmer zusätzliche Informationen anfordern, bevor er eine Entscheidung trifft.
Wenn es möglich erscheint, dem Darlehensantrag nachzukommen, übermittelt das Haus der Europäischen Geschichte dem Leihnehmer eine Kopie seines Leihvertragsmusters zusammen mit Informationen über jedes Objekt (Bewertung, Anzeigebedingungen, Umweltbedingungen usw.). Das Haus der Europäischen Geschichte verwendet für alle seine Leihgaben sein eigenes Leihvertragsmuster.
Die Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Objekte werden vom Leihnehmer getragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konservierung, Reinigung, Montage und/oder Fotografie, je nach Bedarf. Alle Kosten werden mit dem Leihnehmer ausführlich erörtert.
Alle ausgeliehenen Objekte müssen vollständig versichert sein, vom „Nagel bis zum Bolzen“. Der Versicherungsnachweis ist dem Haus der europäischen Geschichte vor der Abfahrt der Objekte an die kreditnehmende Einrichtung zu übermitteln. Die Versicherungsbedingungen des Leihnehmers müssen vom Haus der europäischen Geschichte geprüft und vereinbart werden. Vor dem Versand ist eine Kopie der Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Das Haus der Europäischen Geschichte behält sich das Recht vor, Darlehen aus Gründen zu stornieren, die unter anderem darauf zurückzuführen sind, dass der Darlehensnehmer unsere Geschäftsbedingungen nicht einhält, oder aus Gründen höherer Gewalt. Falls das kreditnehmende Institut den Kredit stornieren möchte, können ihm dennoch etwaige Erhaltungs- oder sonstige Kosten auferlegt werden, die während des Kreditauszahlungsverfahrens entstanden sind.